Zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 111 Absatz 1 StrlSchV hat das BfS das webbasierte IT-System BeVoMed (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet.
Im zweiten Jahr nach der Einführung der Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen lässt sich eine Zunahme der Meldungen um 40 % feststellen. Die Gesamtzahl an Meldungen über bedeutsame Vorkommnisse erscheint angesichts der hohen Zahl von Anwendungen jedoch weiterhin gering.
Allein bei der CT und Durchleuchtung im Krankenhaussektor wird die Anzahl an Vorkommnissen grob auf mehr als 1.000 pro Jahr abgeschätzt. Weitere Informationen und Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier: