Die DIN 6868-4-2021-03 beinhaltet die Konstanzprüfung an Durchleuchtungsgeräten einschl. DSA und DVT und ersetzt auch die Konstanzprüfung in der Projektionsradiografie nach DIN 6868-13.
Die Norm wurde im Oktober 2020 erstmals veröffentlicht, im März 2021 redaktionell überarbeitet und ist seit April 2021 nach Abnahmeprüfungen verpflichtend anzuwenden. Bei Teilabnahmeprüfungen dürfen die vorherigen Normen noch angewandt werden. Für Durchleuchtung und Projektionsradiografie ist jetzt der Prüfkörper nach DIN 6868-150 anzuwenden, für den Bereich der Durchleuchtung darf jedoch auch der vorherige Prüfkörper nach DIN 6868-4-2007-10 weiterverwendet werden.Es wurden zum Beispiel sinnvolle Prüfkenngrößen wie DFP und die Dokumentation der kV und mA bzw. mAs mit aufgenommen.
Für den Bereich der Durchleuchtung wurde der Aufwand deutlich reduziert, es ist für Detektoren in jedem Modus nur noch 1 Konstanzprüfung mit einem Referenzformat zu erstellen, an Bildverstärkersystemen ist zusätzlich die Dosis im kleinsten (ggf. kleinstmögliche) Format zu prüfen.
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