Durchleuchtungsgeräte (zum Beispiel auch mobile C-Bögen) verfügen über sehr unterschiedliche Voraussetzungen, sodass nicht jedes Gerät für alle Anwendungsbereiche geeignet ist.
Nach Tabelle E.5a und E.5b der Sachverständigenprüfrichtlinie wurden Mindestanforderungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche festgelegt. Der Sachverständige soll zusammen mit den Strahlenanwendern eine Zuordnung auf Basis des Untersuchungsspektrums vornehmen.
Die Einordnungshilfe beinhaltet
Damit werden die erforderliche Kommunikation zwischen Sachverständigen und fachkundigen Ärztinnen und Ärzten oder die Entscheidung bei Neuanschaffung/Ausschreibung eines Gerätes unterstützt. Sie richtet sich insbesondere an Sachverständige, Ärztinnen und Ärzte, MPE und Medizintechnik der Institutionen, Industrievertreter sowie an Behörden und Ärztliche Stellen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Seite der AG Physik und Technik in der Deutschen Röntgengesellschaft.